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Gesellschafts und Handelsrecht Firma247

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung : §§ 1 ff., insbesondere §§ 29, 30 GmbH-Gesetz (GmbHG) Aktiengesellschaft (AG): §§ 1 ff., insbesondere §§ 58, 59 Aktiengesetz (AktG) Die genannten Gesetze regeln die Verteilung des Gewinns und der Verluste unter den Gesellschaftern im Gesellschaftsrecht.. Entstehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eintragung in das Handelsregister. Rechte und Pflichten der Gesellschafter*innen. Vertretung. Haftung. Gewinn- und Verlustbeteiligung. Ansprüche der GbR gegen Dritte. Veränderungen im Personenbestand der GbR. Ausscheiden von Gesellschafter*innen.


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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, deren Rechtsgrundlagen im deutschen Wirtschaftsrecht bereits seit 1898 verankert sind. Der gesetzliche Rahmen für die Gründung und Führung einer GmbH werden durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Im Jahr 2008 erfolgte eine umfassende Überarbeitung des GmbHG.. Fazit: Faire Gewinnverteilung dank Gesetzgebung. Als Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (= kurz GmbH) steht Ihnen nach Abschluss eines Geschäftsjahres mit Gewinnen grundsätzlich eine Auszahlung Ihrer Gewinnanteile zu. Wenn Sie alleiniger Gesellschafter sind, mag das einfach sein. Ihnen fließt der gesamte Gewinn zu.